Vom 02.06. bis zum 19.06.2022 bleibt meine Praxis geschlossen. Danach bin ich gerne wieder für Sie da.

Termine

Termine sind nur nach Vereinbarung möglich. Das bedeutet für Sie keine Wartezeiten. Im akuten Krankheitsfall versuche ich gerne, einen kurzfristigen Termin zu ermöglichen.


Da ich ausschließlich eine Bestellpraxis führe, um mir ausreichend Zeit und Ruhe für jeden meiner Klienten zu nehmen, bitte ich Sie, nicht wahrnehmbare Termine, bis spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Nicht abgesagte Termine muss ich mit einem Durchschnittsbetrag von 75,- Euro in Rechnung stellen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Vorgespräch

Sollten Sie sich im Vorfeld nicht sicher sein, ob ich "der Richtige" für Ihr Anliegen bin, biete ich ein kostenloses Erstgespräch an, um ein freies und unverbindliches Kennenlernen zu ermöglichen. In dieser Zeit können Sie mir Ihr Anliegen mitteilen, ich erkläre meine Arbeitsweise und beantworte Ihre Fragen.

Anamnesegespräch

Eine sorgfältige Diagnose mit Ursachenforschung ist der erste Schritt zur Heilung. Planen Sie für den Erst-Termin (Anamnese inkl. erster Behandlungssitzung) 1,5-2 Stunden ein.

Honorar


Die Vergütung erfolgt am Behandlungstag nach der Behandlung in bar (keine Kartenzahlung). Die aufgeführten Preise gelten für Selbstzahler.

Erstattungen

Sofern Sie privat krankenversichert sind oder eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abgeschlossen haben, ist es möglich, Leistungen direkt über die Kasse abzurechnen.



Sofern die Krankenversicherung also die Erstattung von Heilpraktikerleistungen beinhaltet, ist folgendes zu beachten: Heilpraktiker haben keine Möglichkeit, selbst mit der Krankenkasse abzurechnen. Das heißt, der Patient bezahlt das Honorar direkt an den Heilpraktiker (üblicherweise unmittelbar am Behandlungstag) und erhält über die erbrachten Leistungen eine Rechnung nach dem GebüH (Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker). Diese Rechnung kann dann bei der Krankenversicherung zwecks Erstattung eingereicht werden. Beihilfeberechtigte reichen die Rechnung zusätzlich bei ihrer Beihilfestelle ein. Auf die Höhe der Erstattung hat der Heilpraktiker keinen Einfluss.